Informationen des Vorstands:
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  • Die Koloniewege sind bis zur Wegmitte von jedem/r Pächter/in sauber zu halten, das heißt auch von Unkraut zu befreien.
    Pächter/in die ihre Wege nicht pflegen, werden kurz schriftlich oder mündlich informiert, die Arbeit wird im Anschluss durch Gemeinschaftsarbeit erledigt und dem/der betroffenen Gartenfreund/in in Rechnung gestellt. Dies betrifft alle Kolonien!

  • Das Verbrennen von Gehölz, Laub oder sonstigen Gartenabfällen im Garten ist lt. Gartenordnung Pkt. 8.5 unzulässig!

  • Der Betrieb von Herden und Öfen in den Lauben darf zu keinen Rauch- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarn führen. Das Verbrennen von abgelagertem, trockenen Holz (Lagerungszeit min. 6 Monate) oder Holzpellets in Brennkörben ist derzeit geduldet. Aber auch hierbei darf es nicht zu Rauch- oder Geruchsbelästigungen kommen.

  • Frisches Holz oder Laub darf keines Falls  verbrannt werden.

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