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Die Koloniewege
sind bis zur Wegmitte von jedem/r Pächter/in sauber zu halten, das
heißt auch von Unkraut zu befreien.
Pächter/in die ihre Wege nicht pflegen, werden kurz schriftlich oder
mündlich informiert, die Arbeit wird im Anschluss durch
Gemeinschaftsarbeit erledigt und dem/der betroffenen Gartenfreund/in
in Rechnung gestellt. Dies betrifft alle Kolonien!
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Das Verbrennen von Gehölz, Laub oder sonstigen
Gartenabfällen im Garten ist lt. Gartenordnung Pkt. 8.5
unzulässig!
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Der Betrieb von Herden und Öfen in den Lauben darf zu keinen Rauch-
oder Geruchsbelästigungen der Nachbarn führen. Das Verbrennen von
abgelagertem, trockenen Holz (Lagerungszeit min. 6 Monate) oder
Holzpellets in Brennkörben ist derzeit geduldet. Aber auch hierbei
darf es nicht zu Rauch- oder Geruchsbelästigungen kommen.
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Frisches
Holz oder Laub darf keines Falls verbrannt werden.
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